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Verpflegungsmehraufwendungen,Erste Tätigkeitsstätte,§ 9 Abs. 4a EStG

Unser Mandant ist im Bereich Veranstaltungen tätig und vermietet Equipment an div. Restaurants usw. Hierzu beschäftigt er Mitarbeiter, die als Kraftfahrer tätig sind und die geliehenen Gegenstände zu den Kunden bringen. Der Fahrer kommt morgens zum Betriebsgelände, holt die Gegenstände ab und transportiert sie zu den Kunden. Im Laufe des Tages kommt er mehrmals zum Betrieb, belädt den Lkw und fährt zum nächsten Kunden. Die Frage ist nun: Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen, oder wird dies durch den Umstand zerstört, dass der Fahrer keine acht Stunden abwesend ist?
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