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Abfindung Pension,Bewertung der Abfindung,Rückdeckungsversicherung

Unser Mandant bekommt von seiner früheren GmbH (er ist seit 2020 kein Gesellschafter mehr) monatlich 1.050 € Pension. Bezüglich dieser Pension besteht bei der GmbH eine Rückdeckungsversicherung, die zz. noch einen Teilwert in Höhe von 88.000 € hat. Gerechnet auf sein Alter (85) beträgt der Kapitalwert der Pension gem. § 14 BewG 60.139 €. Die GmbH soll nun liquidiert werden und unser Mandant soll eine Abfindung erhalten. In der Literatur liest man hier immer vom „Wiederbeschaffungswert“. Da dieser Betrag von unserem Mandanten ja voll zu versteuern ist, ist nun meine Frage: Muss der Teilwert der Rückdeckungsversicherung oder der Kapitalwert gem. § 14 BewG versteuert werden? Der Unterschied in Höhe von 28.000 € ist ja erheblich.
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