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Aushilfskräfte,Landwirtschaft,5 %

In der Landwirtschaft gibt es ja die Möglichkeit, für den Arbeitgeber die Lohnsteuer mit 5 % pauschal zu versteuern, wenn die Arbeitskräfte nicht mehr als 180 Tage im Kalenderjahr beschäftigt werden. Was passiert, wenn die 180 Tage überschritten werden? Muss dann die Lohnsteuer individuell rückwirkend mit den ELStAM-Merkmalen abgerechnet werden oder erst ab dem 181. Tag?
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