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Lohnsteuer,Arbeitslohn,Übernahme Prozesskosten

Ein Angestellter einer GmbH klagt gegen den Arbeitgeber wegen eines Anspruchs auf Überstundenabgeltung. Der Arbeitgeber möchte dem Kläger (Angestellten) die Gerichts- und Anwaltskosten vergüten. Stellt dies lohnsteuerlich und sozialversicherungstechnisch Arbeitsentgelt dar?
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