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Entgelt von dritter Seite,Gutschein ohne Anspruch

Es geht um die mögliche Begründung eines geldwerten Vorteils durch die Zurverfügungstellung von Gutscheinen zum Warenbezug von dritter Seite. Unternehmen schließen im Rahmen eines JobRad-Modells einen Leasingvertrag mit einer Leasinggesellschaft ab. Der Arbeitgeber (= der Leasingnehmer) least den Gegenstand (= das JobRad) und überlässt es dem Arbeitnehmer (= dem JobRadler) zur (teilweise privaten) Nutzung. Ein Gesellschafter (weniger als 50 % Beteiligung) eines solchen Leasingunternehmens ist 100%iger Gesellschafter eines Bekleidungsversandunternehmens. Zukünftig soll zusammen mit der Auslieferung eines Leasingfahrrads ergänzend ein Gutschein zum Bezug von vergünstigten Artikeln des Bekleidungsversandunternehmens an die jeweiligen Mitarbeiter (der fremden Unternehmen) ausgegeben werden, auch um z.B. gebrandete Bekleidungsprodukte begünstigt zu erwerben. Handelt es sich bei der Ausgabe von solchen Gutscheinen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Leasingvertrags um einen geldwerten Vorteil von dritter Seite? Spielt es dabei auch eine Rolle, ob gebrandete Produkte erworben werden?
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