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Zuschuss Kindergarten-Beitrag,Betreuungsaufwendungen,§ 3 Nr. 33 EStG

Wenn im Kindergartengebührenbescheid neben der Betreuung und der Verpflegung eine extra ausgewiesene Bastelpauschale von bspw. 2 €/Monat enthalten ist, müsste diese bei der Arbeitgebererstattung, welche freiwillig/zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgt, gekürzt werden? Oder ist diese als Auslagenersatz gleich der Betreuung anzusehen?
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