Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Gutschein,Zufluss,Sachlohn

Mein Mandant gibt seinem Mitarbeiter eine Tankkarte, die vom ihm (Arbeitgeber) monatlich mit einem Betrag von 50 € aufgeladen wird. Der Arbeitnehmer darf damit sein privates Fahrzeug betanken. Eine Geldauszahlung an den Arbeitnehmer ist nicht möglich. Auf der Rückseite der der Tankkarte ist vermerkt: „Behandeln Sie die Karte wie Bargeld – kein Ersatz bei Verlust oder Beschädigung. Die Karte ist übertragbar und 36 Monate gültig.“ Frage: Liegt mit der Zuwendung ein begünstigter Sachbezug vor, obwohl auf der Karte vermerkt ist, dass diese übertragbar ist?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen