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Lohnsteuer,Lohnsteuerbescheinigung,Beweiskraft

Unsere Mandantin war mehrere Jahre geringfügig bei einer Klinik beschäftigt. Die Klinik hatte die Erstellung der Lohnabrechnungen an eine eigene Gesellschaft ausgelagert. Im Februar 2020 war der Lohn höher als 450 €, woraufhin die Lohnabrechnungsstelle ab Februar von Minijob auf reguläres Arbeitsverhältnis umstellte, obwohl die Monatslöhne anschließend wieder unter 450 € blieben und im Durchschnitt des Jahres auch unterhalb von 450 € waren. Die Mandantin hatte darauf nicht geachtet, und das Finanzamt setzte im ESt-Bescheid eine Nachzahlung fest. Gegen den Bescheid wurde Einspruch eingelegt. Die Lohnabrechnungen der Klinik werden mittlerweile nicht mehr von der Servicegesellschaft erstellt, und die Klinik weigert sich, die LSt-Bescheinigung zu korrigieren. Ein eingeschalteter Anwalt sieht keine Chance, die Klinik zu zwingen. Da die Beschäftigung zwingend geringfügig war, ist die LSt-Bescheinigung falsch. Kann das Finanzamt unter Berufung auf die falsche LSt-Bescheinigung die Einkommensteuer festsetzen?
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