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Betriebsveranstaltung,Pauschalierung Lohnsteuer,§ 37 b EStG

Es gibt ja die Möglichkeiten, Beträge, die über den Freibetrag von 110 € bei Betriebsveranstaltungen hinausgehen, mit 25 % bzw. 30 % pauschal zu versteuern. Zusätzlich bleibt dann der Vorteil sozialversicherungsfrei. Dies muss meines Wissen bis Ende Februar 2022 für Veranstaltungen aus dem Jahr 2021 gemacht werden. Nachfolgende Fragen dazu: 1. Rechtsquelle für die Frist Ende Februar 2022. 2. Ist die Lohnsteueranmeldung für 12/2021 zu korrigieren oder kann das auch „laufend“ mit der Lohnsteueranmeldung 02/2022 erfolgen?
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