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Erste Tätigkeitsstätte,Einsatzwechseltätigkeit,Imbiss

Zwei Arbeitnehmer sind überwiegend in einem Foodtruck/Verkaufswagen tätig, der an wechselnden Einsatzorten für unterschiedliche Zeiträume eingesetzt wird (einen Tag bis mehrere Wochen/Monate). Einer der beiden Angestellten ist zudem im Sommer in einem Verkaufsstand/einer Verkaufshütte des Arbeitgebers auf dem Gelände eines städtischen Schwimmbads tätig. Handelt es sich bei den „Einrichtungen“ des Arbeitgebers um regelmäßige Arbeitsstätten? Können Verpflegungspauschalen steuerfrei gezahlt werden? Zukünftig sollen die Arbeitnehmer sich auch selbst beköstigen dürfen (Frühstück, Mittagessen aus dem Angebot des Trucks), inwiefern ergeben sich dadurch Veränderungen?
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