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Lohnsteuer,Minijob,Vermögenswirksame Leistungen

Meine Mandantin hat ihren Minijobbern (450 €) die Möglichkeit einer Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag und/oder Vermögenswirksame Leistungen gewährt. Die Einzahlung erfolgte in der Form, dass die Minijobber auf den entsprechenden Teil ihres Gehalts verzichtet haben, z.B. Aushilfe 450 € zuzüglich Vermögenswirksame Leistung AG 15 € abzüglich Gehaltsverzicht 20 €, „Bruttolohn“ 445 €. Über das Datev-Programm wurden auch 2 % pauschale Lohnsteuer von 445 € = 8,90 € abgeführt. Die Lohnsteuerprüferin möchte jetzt den gesamten Lohn der Lohnsteuer unterwerfen, da laut ihrer Ansicht ein „Bruttolohn“ in Höhe von 465 € gezahlt wird. Wie sehen Sie das?
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