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Sachbezüge,Gastro

Ein Mandant betreibt eine Gaststätte und wird seinen angestellten Koch im Rahmen seiner Hochzeit bewirtschaften. Der Arbeitgeber möchte seinen Koch hierzu einladen, sodass der Arbeitnehmer keinerlei Kosten zu tragen hat. Voraussichtlich wird der Preis für das Essen samt Getränken für die Gesellschaft zu Verkaufspreisen ca. 4.000 € betragen. Für uns stellt sich die Frage, ob der Rabattfreibetrag für diesen Vorgang angewendet werden kann, da die Speisen ja unmittelbar für die Gesellschaft aufbereitet werden. Ist aus Ihrer Sicht der Freibetrag anwendbar? Wie würden Sie lohn- und sozialversicherungsrechtlich diesen Vorgang lösen?
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