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AÜG,Werkvertrag

Unser Mandant betreibt in Form einer „A GmbH & Co. KG“ ein Unternehmen zur Aufzucht von weißen und braunen Champignons. Das Unternehmen beschäftigte im Wirtschaftsjahr 2021: 51 gewerbliche Arbeitnehmer, zwei kaufmännische Mitarbeiter sowie 78 Saisonarbeitskräfte. Nunmehr wurde ein weiteres Unternehmen (Gesellschafteridentität) in Form einer „B GmbH & Co. KG“ zur Aufzucht von Biopilzen gegründet. Diese Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Arbeitnehmer, sondern beauftragt die „A GmbH & Co. KG“ mit Tätigkeiten (z. B. der Ernte der Pilze). Die „B GmbH & Co. KG“ erhält eine monatliche fremdübliche Rechnung über die geleisteten Tätigkeiten von der „A GmbH & Co. KG“. Ein eigener ordentlich eingerichteter Geschäftsbetrieb von der „B GmbH & Co. KG“ ist vorhanden und kann unterstellt werden. Unser Mandant fragt nun an, ob durch die Abrechnung bei der „A oder B GmbH & Co. KG“ sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerrechtliche Risiken bestehen.
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