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Abfindung,Fälligkeitsvereinbarung

Folgende Problematik stellt sich mir im Lohnsteuerbereich: Ich übernahm im Frühjahr dieses Jahres ein Lohnmandat, welches beim Vorberater über ein anderes Anwenderprogramm abgerechnet wurde. Daher habe ich ich keinen direkten Zugriff auf die alten Lohndaten, sondern kann mir nur die abgerechneten Vorgänge über eine Archiv-DVD anschauen. Unter anderem wurde eine Mitarbeiterin von Mai 2020 bis Dezember 2020 beschäftigt, die allerdings ab dem 26.11.2020 im Krankengeld war. Jetzt (neun Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) soll eine Abfindung gezahlt werden. Ich würde die Mitarbeiterin nun in unserem Abrechnungssystem neu anlegen, für den Monat September an- und abmelden und die Abfindungszahlung über Steuerklasse 6 sozialversicherungsfrei abrechnen. Sehen Sie da Bedenken bezüglich des Abrechnungszeitraums? Oder habe ich eventuell eine andere Problematik nicht berücksichtigt?
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