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Sonn-,Feiertagszuschläge,Zeitpunkt der Zahlung,§ 3b EStG

Mein Mandant zahlt die Feiertags- und Sonntagszuschläge immer einen Monat später aus; da er die Lohnabrechnung z.B. für November bis zum 20.11.2021 erstellt, sind in diesem Monat die Zuschläge für Oktober enthalten. Ist das zulässig?
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