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Minijob,Haushaltsscheck,Pauschale LSt 2 %

Für ein seit 2017 bestehendes Mini-Job-Arbeitsverhältnis (monatliches Entgelt = 405 €) als Haushaltshilfe wurden bislang die Anmeldungen im sog. Haushaltsscheckverfahren verabsäumt. Kann, wenn dies im Jahr 2022 nachgeholt wird, noch die Pauschalierung der Lohnsteuer gemäß § 40a Abs. 2 EStG mit 2 % erfolgen?
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