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Gesellschafter-Geschäftsführer,Erholungsbeihilfen

Ausgangsfall: Mandant A ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt und alleiniger Geschäftsführer. Er möchte die Möglichkeit einer Erholungsbeihilfe nutzen. Fragen: 1) Was sind die Voraussetzungen für die Auszahlung von Erholungsbeihilfen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer? 2) Können Erholungsbeihilfen nur zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden? 3) Ist es möglich, Erholungsbeihilfen zu nutzen, wenn kein Geschäftsführergehalt vereinbart ist? 4) Falls nicht, welches Mindestgehalt wäre zu vereinbaren?
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