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Freigrenze Sachbezug,Aufzeichnungspflichten,§ 4 Abs. 3 S. 2 LStDV

Einige Mandanten gewähren ihren Mitarbeitern zweifelsfrei steuerfreie Sachzuwendungen bis 50 € (bisher 44 €). Meine Frage hierzu: Sind diese Sachzuwendungen zwingend in den Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter auszuweisen?
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