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USt,Busreisen

Busunternehmer X gestattet es seinen Reisebusfahrern, während der Fahrten (z.B. mehrtägige bis max. zweiwöchige Fahrten innerhalb Deutschlands oder ins benachbarte Ausland) auf eigenen Namen und eigene Rechnung Getränke und Snacks zu verkaufen. Außer einer bestimmten Sorte Getränk, die der Fahrer bei X zum Selbstkostenpreis kauft, weil die Flaschen individuell mit Werbung für X gestaltet sind, kann X sein Angebot völlig frei bestimmen und einkaufen, wo er möchte. Der Fahrer hat hierfür ein Gewerbe angemeldet und kümmert sich selbst um die Versteuerung. X kontrolliert das nicht. Im Bus steht ein Hinweis, dass die Fahrer auf eigene Rechnung und nicht im Auftrag des X verkaufen. X erlaubt den Fahrern die unentgeltliche Mitnahme der Fahrer-Ehefrauen, so dass diese mit einiger Regelmäßigkeit die Fahrten begleiten und ihren Männern beim Verkaufen helfen. Da die Busse in der Regel nicht voll besetzt fahren, gibt es normalerweise auch kein Platz-Problem. Die Hotelkosten für die Ehefrau werden vom Fahrer in der Regel direkt vor Ort bezahlt. X ist hier nicht involviert. Frage: Kann die genannte Praxis der unentgeltlichen Mitnahme der Ehefrau oder der unentgeltlichen Genehmigung des Verkaufs irgendwelche Steuerfolgen für X und/oder den Fahrer haben, z.B. lohnsteuerliche Auswirkungen/geldwerte Vorteile oder Ähnliches?
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