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Gruppenunfallversicherung,Zufluss,Höhe

Unser Mandant TK ist bei der TK GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer. Die TK GmbH hat für ihre Angestellten eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Anspruchsberechtigt ist die GmbH. Der Versicherungsschutz gilt für alle Unfälle des täglichen Lebens. Nun ist der Leistungsfall eingetreten. Mandant TK hat Krankenhaustagegeld für neun Tage erhalten. Ab dem 43. Tag erhält er bis zur vollständigen Genesung Krankentagegeld. Die Leistungen der Versicherung werden auf dem Bankkonto der GmbH gutgeschrieben. TK erhält gemäß Anstellungsvertrag für sechs Monate Lohnfortzahlung unter Anrechnung der Zuschüsse von dritter Seite. Es erfolgte bisher keine Versteuerung der Beiträge zur Gruppenunfallversicherung. Frage: 1. Sind die Beiträge im Zeitpunkt der Leistung steuerpflichtig? 2. Wenn ja, wie ermittelt sich der steuerpflichtige Anteil?
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