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Leiharbeitnehmer,Lohnsteuer,Niederlande

Sachverhalt und Frage: Die X GmbH ist ein Personaldienstleistungsunternehmen mit Sitz in Deutschland. Die GmbH hat u.a. niederländische Kunden, an die Personal entliehen wird. Hierfür wurde auch grds. in den Niederlanden entspr. Lohnsteuer gemeldet und abgeführt. Der niederländische Belastingdienst stellt nun im Rahmen einer Betriebsprüfung fest, dass Löhne dennoch zum Teil in nicht korrekter Höhe und teils gar nicht in den Niederlanden lohnversteuert wurden, und fordert diese Steuer nun nach. Klarstellend: Es handelt sich bei diesen NL-„Mehr-Löhnen“ um bereits in Deutschland der Lohnsteuer unterworfene Löhne – KEINE Schwarzlöhne. Kann die X GmbH diese niederländischen Feststellungen im Anschluss der Prüfung nutzen, um die in Deutschland deklarierten Lohnsteuern zu korrigieren und vom Finanzamt zurückzufordern? Weitere Hinweise: Den Arbeitnehmern wurden in Deutschland natürlich Lohnsteuerbescheinigungen ausgestellt – die Daten wurden elektronisch ans Finanzamt übermittelt. Es handelt sich um Zeiträume von 2016 bis 2021. Bis einschl. 2017 sind die Vorbehalte der Nachprüfung (per Bescheid im Rahmen einer LSt-Außenprüfung) aufgehoben. Folgefrage, falls die deutschen Lohnsteueranmeldungen korrigierbar sind: Haftet die X GmbH ggf. für die fälschlicherweise zu hoch bescheinigten Lohnsteuern in den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für die AN?
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