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Gestellung Wohnung,Hausmeisterwohnung,Bewertung des Vorteils

Einzelunternehmer E vermietet eine Wohnung an seinen Arbeitnehmer A. Die ortsübliche Miete für die Wohnung beträgt 1.000 € im Monat. A zahlt monatlich 400 € an E. Die Differenz zur ortsüblichen Miete ergibt sich daraus, dass A die Hausmeistertätigkeiten für die Wohnung und den Rest des Betriebsgebäudes (Halle, Sozialräume, Außenanlagen) übernimmt. Die Abwicklung erfolgt insoweit im abgekürzten Zahlungsweg. Wie ist der Fall lohnsteuerrechtlich zu beurteilen? Müssen A und E „fiktive Einnahmen“/geldwerte Vorteile etc. versteuern?
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