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Mitarbeitender Gesellschafter,LSt-Pflicht vs. Selbständigkeit,SV-Recht,§ 19 EStG

Der Mehrheitsgesellschafter (60% Anteile) einer GmbH soll als „normaler“ Arbeitnehmer bei der GmbH angestellt werden. Seine bisheriger Geschäftsführertätigkeit (bisher behandelt als sv-frei, lst-pflichtig) gibt er auf. Nach unserer Recherche ist für mitarbeitende Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion ein Beschäftigungsverhältnis von vornherein grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sie über mehr als die Hälfte des Stammkapitals verfügen. Insofern liegt u.E. hier nicht nur sv-rechtlich sondern auch lst-rechtlich eine Selbständigkeit vor, korrekt? Eine Abrechnung über die Lohnbuchführung kann nicht mehr durchgeführt werden, richtig? Der Gesellschafter erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Anlage S, EÜR...), richtig? Es sind Rechnungen vom G´ter an die GmbH zu schreiben. Wir haben die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens empfohlen. Das bisher von der GmbH überlassene Auto ist nicht mehr über „geldwerter Vorteil“ abzurechnen sondern es ist ein separater Vertrag über z.B. Miete GmbH an G´ter abzuschließen und durchzuführen, korrekt?
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