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Gestellung Arbeitskleidung,Geldwerter Vorteil,USt,§ 3 Nr. 31 EStG

Unser Mandant, Bauunternehmung, möchte seinen AN Berufskleidung zur Verfügung stellen. Die Kleidung wird von einer Firma zur Verfügung gestellt. Die Kleidung inkl. Reinigung kostet den AG pro Woche/Arbeitnehmer 5,03 € zzgl USt. Enthalten im Preis ist die Reinigung, dieser Betrag ist aber nicht gesondert in der Rechnung aufgeführt. Die Kleider werden wöchentlich abgeholt und frische Kleider gebracht. Pro Anfahrt werden 9,20 € zzgl. USt berechnet. Der AG würde gerne von jedem AN 10 € im Monat einbehalten. Frage: Wie ist die Gestellung der Arbeitskleidung im Lohn zu berücksichtigen? Geldwerter Vorteil? Unterliegt das Ganze der USt? Ist es möglich, den Betrag vom AN einzubehalten? 
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