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Sachbezüge,Freigrenze,Gutscheine

Unser Mandant, Strom- und Gaslieferant, wirbt bei seinen Kunden (interessant für Arbeitgeber) mit dem Verkauf von Gutscheinen (für deren Mitarbeiter) zum Bezug von Strom oder Gas. Das Ganze wird wie folgt angeboten: Die Gutscheine können ganz bequem online eingelöst werden und das auch gesammelt – z.B. am Jahresende. Die Guthaben werden mit der Erdgas- bzw. Stromrechnung verrechnet und eine Barauszahlung ist dabei ausgeschlossen. So können bis zu 44 €/Monat – ab 01.01.2022 bis zu 50 €/Monat – weitergegeben werden. Der Arbeitgeber erhält über die Gutscheine eine detaillierte Rechnung. Im Standardablauf gibt es nur eine Jahresrechnung über zwölf Gutscheine, aber das Angebot lässt sich auch monatlich stoppen. Ist diese Form steuer- und sozialversicherungsfrei und auch ab 2022 noch als steuerfrei anzusehen?
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