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englische Limited als Betriebsstätte ab 01.01.2021,Geschäftsführergehalt englische Limited,Lohnsteuer englische Limited

Mein Mandant hat seine englische Limited nach dem Brexit beibehalten. Er ist nur in Deutschland tätig. Nach dem Brexit wurde uns vom zuständigen Finanzamt gesagt, dass alle steuerlichen Folgen gleich bleiben, somit auch, dass die Gehaltsabrechnung für den Geschäftsführer und den Angestellten über die Limited erfolgt. Die Sozialversicherung hat dies ebenfalls so akzeptiert. Meine Frage: Ist dies wirklich auch für 2021 noch so richtig oder müsste der Lohn über den 100-%-Anteilseigner der Limited abgerechnet werden, da dieser als Einzelunternehmer gilt? Was passiert dann mit dem Geschäftsführergehalt, da die Limited körperschaftsteuerlich weiterbesteht? Müsste das Jahr 2021 korrigiert werden?
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