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Incentive,VGA

Die Firma S. UG möchte folgenden Mitarbeitern Incentive Reisen gewähren. 1. Angestellte 2. Gesellschafter-Geschäftsführerin 3. Aushilfe auf 165,00 € wegen Pfändungs - Insolvenz - keine Zuwendung. Können die Reisekosten als Betriebsausgaben von je Mitarbeiter von 500,00 € als Betriebsausgaben verbucht werden und bei allen Mitarbeitern mit 30 % pauschal versteuert werden? zu 1. sozialversicherungspflicht abrechnen zu 2. als Geschäftsführerin ist sie sozialversicherungsfrei. Könnte hier evtl. eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen, auch wenn im vorhinein eine Vereinbarung geschrieben wurde. zu 3. Damit die Grenze von 165,00 € nicht überschritten wird, wird diesem Mitarbeiter keine Incentive Reise gewährt. Müssen lt. Rechnung drei Personen, auch allen die Incentive gewährt werden. Kann die Incentive Reise bei den ersten beiden Mitarbeitern auch über einen einmaligen Sachbezug gewährt werden, von derzeit mtl. 50,00 €. Gesamt 600,00 € einmalig abgezogen werden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen A.Kreuzer
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