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Kinderbetreuung,Arbeitgeber,Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Meine Mandantin, eine GmbH, möchte für ihre Mitarbeiter Kinderbetreuung anbieten. Dafür hat sie Räume angemietet und eine Erzieherin angestellt. Die Mitarbeiter müssen keine weiteren Betreuungskosten zahlen und erhalten den „Betreuungsservice“ zusätzlich zu ihrem bisherigen Brutto. Entsteht für die Mitarbeiter dadurch lohnsteuerpflichtiges Einkommen?
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