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Massage,Arbeitslohn,Lohnsteuerpauschalierung

Mandantin betreibt ein Spezialbauunternehmen. Einmal im Monat werden die Mitarbeiter (7 x Bautechniker mit körperlicher Arbeit und 1 x Bürokraft) von einem Masseur eine Stunde massiert. Die Massage liegt im Interesse des Arbeitgebers, um Krankenstände aufgrund von Rückenproblemen zu senken. Der Masseur hat keine Krankenkassenzulassung für Gesundheitsprävention. Die Behandlung pro Mitarbeiter kostet pro Stunde 85 €. Frage: Kann die Massage pauschal lohnversteuert werden?
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