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FeWo,Bewertungsabschlag,SvEV

Ein Bauträgerunternehmen A hat ein Grundstück erworben, auf dem sich u.a. auch ein bestehendes Gebäude befindet. Ein Teil der Grundstücksfläche soll bebaut und im Anschluss veräußert werden. Das bereits bestehende Gebäude soll übergangsweise im Bestand gehalten werden. Es beinhaltet Ferienwohnungen, die am Markt angeboten werden. A möchte, sofern Interesse besteht, die Ferienwohnungen auch verbilligt an Mitarbeiter überlassen. Ist für diese verbilligte Überlassung der Bewertungsabschlag gem. § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG anwendbar oder gilt dieser Bewertungsabschlag nur für dauerhafte Wohnraumüberlassung?
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