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Pkw-Überlassung,Minijob,fremdunüblich

Meine Mandantin erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen einer 25-stündigen Beschäftigung und gleichzeitig übt sie einen Minijob (8 Std. wöchentlich) für 450 € aus. Das Minijob-Beschäftigungsverhältnis übt sie in einer GmbH aus, an der die Tochter beteiligt, jedoch nicht dort angestellt ist. Der Minijob wird in Geldwert (1/4) und Sachwert 1 % Listenpreis Pkw-Gestellung (3/4) entlohnt. Die Firma trägt alle Kosten, die mit dem Pkw in Verbindung stehen. Meine Mandantin erhält den Restlohn in bar und ihr steht das Fahrzeug zur Verfügung. Hier stellt sich zuerst die Frage, ob diese Art der Entlohnung möglich ist. Meine Mandantin wird im nächsten Jahr die Hauptbeschäftigung wechseln (bisher fußläufig zu erreichen) und täglich ca 24 km (einfache Strecke) mit dem o.g. Fahrzeug zurücklegen. Hier stellt sich nun die Frage: Kann meine Mandantin Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte geltend machen? Der Arbeitgeber des Minijobs will auch weiterhin alle Kosten – auch die erhöhten Benzinkosten des Pkw – übernehmen.
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