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LSt/USt,Familienheimfahrten,Dienstwagen

Sachverhalt: Mitarbeiter mit Firmenwagen, ohne Fahrtenbuch, 1-%-Methode, doppelte Haushaltsführung (alle Voraussetzungen erfüllt), Familienheimfahrten einmal pro Woche Ein Mitarbeiter mit Dienstwagen hat seinen ersten Wohnsitz in Köln und seinen zweiten Wohnsitz in Bad Vilbel. Er hat regelmäßig freitags einen Kundentermin in der Nähe von Köln und fährt dann direkt von dem Kunden nach Hause (Köln). Somit endet seine Dienstreise am ersten Wohnsitz. Montags fährt er wieder nach Bad Vilbel (Arbeitsstätte bzw. zweiter Wohnsitz). Wie sind diese Fahrten zu behandeln? Lohnsteuerlich und umsatzsteuerlich? – Grundsätzlich stellt diese Fahrt zum Kunden eine Dienstreise dar, die mit 0,30 € pro gefahrenen km angerechnet wird. – Aber was ist mit den Rückweg, der am ersten Wohnsitz endet? Wenn dies als Dienstfahrt zu behandeln ist, darf der AN diese Fahrt nicht als WK bei seiner ESt ansetzen? – Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer doch für die Familienheimfahrten herauszurechnen.
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