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Vertrag zu Gunsten Dritter,Pflichtteilsanspruch

Mandantin S. ist lt. Testament zu je 1/2 Erbe wie auch ihr Bruder nach der verstorbenen Mutter. Die übrigen Geschwister sind von der Erbfolge ausgeschlossen. Auf verschiedenen Konten ist, wie ich der Meldung an das Erbschaftsteuer-Finanzamt entnehmen kann, der Vermerk aufgeführt „VzD a. Todesf.: Frau S.“ Nach Rücksprache mit der Bank wurde mir mitgeteilt, dass die Abkürzung bedeutet „Verfügung zugunsten Dritter a. Todesf:“ Es stellt sich für mich die Frage, ob die Guthaben auf den betreffenden Konten ausschließlich der begünstigten Person zugerechnet werden müssen, was bedeutet, dass das verbleibende Erbe, und somit der Anteil des miterbenden Bruders, entsprechend geringer ist? Weiterhin bitte ich um Beurteilung, ob für die Berechnung der Pflichtanteile der übrigen Geschwister diese Guthabensalden mit einzubeziehen sind. Meines Erachtens ja, da ich dies wie eine Schenkung ansehe, wonach nach dem Abschmelzmodell § 2325 III BGB der Wert entsprechend zu berücksichtigen wäre.
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