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Betriebsvermögen,Unternehmensvermögen

Mein Mandant betreibt ein Hotel/eine Gastwirtschaft im Rahmen eines Einzelunternehmens. Zum 31.12.2021 ist die Geschäftsübergabe an den Sohn geplant. Derzeit ist in Planung, auf dem Firmengelände – zusätzlich zum Hotel – ein Ferienhaus zu errichten. In den ersten Jahren soll dies der Senior-Chef (Übergeber) als Betriebsleiterwohnung nutzen, da dieser nach Übergabe seinen Sohn bei der Firmenführung unterstützen wird. Anschließend wird das Haus als Ferienhaus kurzfristig an Urlauber vermietet werden. Umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Behandlung? Gibt es ertragsteuerlich ein Problem bzw. reicht die „Unterstützung bei der Firmenfortführung“, dass das Gebäude steuerlich anerkannt wird, & wie muss die Konstellation abgewickelt werden?
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