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Bilanzierung,Rangrücktritt

Unsere Mandantin ist bilanziell überschuldet per 31.12.2019. In den Verbindlichkeiten stecken Gesellschafterdarlehen, für welche nun der Rangrücktritt erklärt werden würde. Aufgrund dessen wäre das Kapital im positiven Bereich. Grundsätzlich müsste ich definitiv ohne die Rangrücktrittserklärung zu Zerschlagungswerten bilanzieren. Ist es möglich, die Bilanz 2019 zu Fortführungswerten aufzustellen, wenn erst im Jahr 2021 der Rangrücktritt erklärt wird? Oder muss ich die Bilanz 2019 und 2020 zu Zerschlagungswerten aufstellen und kann dann für das Jahr 2021 erst wieder zu Fortführungswerten bilanzieren?
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