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Einziehung eigene Anteile,steuerliche Behandlung

Mandant: GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € Gesellschafter A = Anteil 18.725 € Gesellschafter B = Anteil 6.275 € Im Rahmen eines Vergleichs/einer Beschlussfassung werden folgende Punkte beschlossen: 1. Gesellschafter B scheidet mit sofortiger Wirkung aus der GmbH aus. 2. Sein Anteil wird einvernehmlich eingezogen. 3. Der ausscheidende Gesell. B erhält eine Abfindung aus dem Vermögen der GmbH in Höhe von 20.000 €. 4. Der Nennbetrag des von dem verbleibendem Gesellschafter A gehaltenen Geschäftsanteils wird zur Anpassung an die Stammkapitalziffer von einem Nennbetrag von 18.725 € um 6.275 € auf 25.000 € erhöht (aufgestockt). 5. Der ausscheidende Gesellschafter stimmt der Einreichung einer neuen Gesellschafterliste, welche sein Ausscheiden aus der Gesellschaft, die Einziehung seiner Geschäftsanteile und die Erhöhung des Nennbetrags des von dem verbleibenden Gesellschafters gehaltenen Geschäftsanteils berücksichtigt, ausdrücklich zu. Fragen: 1. Durch die Einziehung geht der Geschäftsanteil des B unter. Wie ist das bei der GmbH buchhalterisch zu erfassen? 2. Ist der Aufstockungsbetrag in Höhe von 6.275 €, den Gesellschafter A lt. Beschluss erhält, von diesem an die GmbH zu zahlen? Falls nicht, wie erfolgt die buchhalterische Erfassung? 3. Wie ist der Betrag von 20.000 € bei der GmbH steuerlich zu behandeln und zu verbuchen?
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