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Gewährleistungen,Anspruch

Unser Mandant betreibt einen Garten- und Landschaftsbau in der Rechtsform einer GmbH. Er möchte diese aus Altersgründen demnächst liquidieren, hat aber Gewährleistungen für Baustellen der letzten fünf Jahre noch offen. Wie verhält es sich mit den Gewährleistungen in der Liquidationsphase und dann, wenn die Liquidation beendet ist, aber die Gewährleistungszeit noch nicht vorbei ist? Entfallen die Gewährleistungen dann? Oder muss unser Mandant dann persönlich dafür haften, wenn die GmbH nicht mehr existiert?
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