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Überschuldung,Rangrücktritt,GmbH

Eine GmbH ist zum Abschlussstichtag bilanziell überschuldet. Die Verbindlichkeiten bestehen aber praktisch ausschließlich gegenüber drei anderen Gesellschaften A, B und C. Gesellschaft A ist gleichzeitig Gesellschafterin der GmbH. Die Gesellschaften B und C sind nicht Gesellschafter. Allen drei Gläubigern ist bewusst, dass die Darlehen verloren sind, sie haben dies aber noch nicht explizit nach außen dokumentiert, es wurden also z.B. keine Rangrücktrittserklärungen oder Verzichtserklärungen abgegeben. Fragen: 1) Zählt das Darlehen gegenüber dem Gesellschafter A auch ohne Rangrücktritt als nachrangig, sprich: Ist es bei der Überprüfung des Überschuldungsstatus außen vor zu lassen? 2) Müssen die beiden anderen B und C ggf. Rangrücktrittserklärungen abgeben und sind unter Fremden ebenfalls „qualifizierte Rangrücktrittserklärungen“ möglich bzw. erforderlich, wenn die GmbH die Darlehen weiterhin bilanzieren will?
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