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Nachforderung,Sozialversicherungsbeiträge,Rente

Der heute 85-jährige Rentner erhielt zu Beginn seines Rentenalters eine Firmenpension, die über Lohnsteuerkarte abgerechnet wurde und von der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten wurden. Die Versorgungsbezüge werden seit etlichen Jahren nicht mehr vom früheren Arbeitgeber, sondern von einer Versicherungsgesellschaft ausgezahlt. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden nicht einbehalten. Die Krankenkasse (B) bekommt jährlich eine Kopie des Einkommensteuerbescheids, um den Beitrag festzusetzen, da noch ein Gewerbebetrieb besteht. Beiträge auf die Versorgungsbezüge wurden seitens der B nie erhoben. In diesem Jahr hat der Pensionär keine Auszahlung der Pensionen erhalten. Nach Rückfrage wurde ihm mitgeteilt, dass die Versicherungsgesellschaft nun Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung einbehält, und zwar rückwirkend. Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen sind gegenüber Arbeitnehmern nur für die letzten drei abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume möglich. Wie verhält es sich mit Pensionszahlungen? Können Sie hierzu eine Auskunft erteilen?
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