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Zurechnung Leasing,Ausübung Kaufoption

Mandant mit einer Arztpraxis ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch EÜR. Im Jahr 2016 wurde ein bewegliches WG durch ein Vollamortisationsleasing finanziert. Das WG hat eine gewöhnliche ND von acht Jahren. Das WG wurde nicht dem Arzt, sondern dem Leasinggeber zugerechnet. Die Leasingzahlungen wurden als direkt abzugsfähige Ausgaben verbucht. Nach den mtl. Zahlungen einschließlich der letzten A-Konto-Zahlung im Jahr 2020 (nach vier Jahren) geht das WG in das Eigentum des Arztes über. Die Praxis soll Ende des Jahres 2021 verkauft werden. Unter dem Praxisinventar ist auch das bisher nicht aktivierte WG aufgeführt. Hätte das WG bei dem Arzt aktiviert werden müssen? Welche (Korrektur-)Möglichkeiten bestehen für das noch offene Jahr 2020?
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