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vermögensverwaltende KG,Buchführungspflicht,Bilanzierungspflicht

Mandant ist eine vermögensverwaltende Familien-KG. Sie erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Steuerlich wird der Gewinn durch Überschussermittlung der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Meine Frage: Muss handelsrechtlich keine Bilanz erstellt werden?
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