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Spaltung,UmwG,Kapitalerhaltung

Eine GmbH führt zwei Abspaltungen der Teilbetriebe auf zwei weitere GmbHs durch. Die übertragende Gesellschaft hat nur das Mindeststammkapital in Höhe von 25.000 € und keine Rücklagen bzw. kein steuerliches Einlagekonto. Die alleinige Anteilsinhaberin von allen drei GmbHs ist die Mutter-AG. Frage: Muss die übertragende GmbH eine Kapitalerhöhung vor der Abspaltung durchführen, wenn ja, kann die auch im Rückwirkungszeitraum erfolgen? Wenn nicht, gegen welche Position wird dann bei der übertragenden Gesellschaft bilanziert?
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