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Bundesanzeiger,Hinterlegung

1. Muss bei einer GmbH & Co. KG (parallel Komplementärs-GmbH) die erstellte Zwischenbilanz bei Ausscheiden eines Gesellschafters + Anwachsung an die verbliebenen Gesellschafter zum 1.5.2021 auch beim Bundesanzeiger hinterlegt bzw. offengelegt werden? 2. Bei Fertigung des Abschlusses 2020 der o.g. Gesellschaften: Muss im Anhang ein Vermerk zum Ausscheiden des Gesellschafters bzw. der Veränderung gemacht werden ? 3. Da die Stammeinlage des Ausscheidenden noch nicht voll gezahlt wurde, wurde diese 2021 bei der GmbH eingefordert und eingezahlt. Ist das eine werterhellende oder mit Aufforderung wertbegründende Tatsache, die bereits Auswirkung auf die Bilanzierung der Einforderung im Abschluss 2020 hat?
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