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VersSt,Verband

Wir betreuen einen Mieterverein. Für diesen Verein wurde bislang für einen Anteil von 20 % der Einnahmen an Mitgliedsbeiträgen Umsatzsteuer beim Finanzamt abgeführt. Auf Bundesebene wird zwischen den Mieterbünden und dem BZSt die Steuerbarkeit bzw. Steuerpflicht der Mitgliedsbeiträge geklärt. Die Grundlage ist das EuGH-Urteil vom 07.12.2006, C-13/06, gestützt auf ein Schreiben des Landesamtes für Steuern und Finanzen Sachsen vom 03.02.2016, 213-S 7163/1/1-2016/487. Beim BZSt lautet das Aktenzeichen 4417-1/5. Für die Jahre ab 2014 haben wir einen Antrag auf Änderung der Umsatzsteuer gestellt. Das Finanzamt hat nun den Antrag anerkannt und die Umsätze vollständig nach § 4 Nr. 8–11, 13 ff. UStG als steuerfrei anerkannt. Nun stellt sich die Frage, ob statt der Umsatzsteuer die Versicherungssteuer anzumelden wäre.
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