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Sonstige,Leasingvertrag,Wirtschaftliches Eigentum

A verkauft am 1.1.2020 ein im Jahr 2013 bereits gebraucht erworbenes WG (Buchwert 45 T€) zum Preis von 190 T€ und least es für die Dauer von 60 Monaten zurück. Der kalkulierte Restwert beträgt 98 T€. Der LN garantiert die Erzielung des kalkulierten Restwerts. Der LG kann den LN verpflichten, das WG nach Ablauf der Leasingdauer zum Restwert zu erwerben, wenn der LG das WG nur zu einem unter dem Restwert liegenden Betrag verkaufen kann. Die 2013 geschätzte Nutzungsdauer beträgt zwölf Jahre. Eine zwölfjährige ND lässt sich auch im Jahr 2020 noch unterstellen. Fragen: Wem ist das WG zuzuordnen, dem LG oder dem LN? Handelt es sich i. E. um Finanzierungs- oder um Operatingleasing?
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