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Auslagerung Pensionszusage,Anwendung § 4f und § 5 Abs. 7 EStG,Arbeitslohn beim Pensionsberechtigten

Die A GmbH ist an der B GmbH zu 100 % beteiligt. An der A GmbH ist X zu 100 % als Gesellschafter beteiligt. Der X war Angestellter der B GmbH und hat sich dort eine Pension im Laufe der letzten Jahrzehnte erarbeitet, die seit 2011 monatlich ausbezahlt wird. Die Pension hat einen Teilwert laut Handelsbilanz von 1,5 Mio. € und in der Steuerbilanz von 1,1 Mio. €. Die Pensionsverpflichtung soll im Wege der Schuldübernahme von der Muttergesellschaft der A GmbH übernommen werden, hierzu erhält die Mutter entsprechend gleichwertige Assets (Bankguthaben). Als Wert werden 1,5 Mio. € laut Handelsbilanz angenommen. Fragen: Welche steuerliche Folgen bzw. Gefahren bestehen außer § 4f und § 5 (7) EStG?! Die Pension ist voll werthaltig. Beide Unternehmen sind nicht überschuldet und haben laufende Einnahmen.
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