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Erschließungsbeiträge,Ungleichbehandlung

Die Gemeinde hat unter Berufung auf § 8a KAG für NRW Straßenanliegerbeiträge bei den Anliegergrundstücken/Eigentümern festgesetzt. Die Maßnahme resultiert aus einer dringend erforderlich gewordenen Instandhaltung der Straße, einer Modernisierung der Straßenbeleuchtung und Einrichtung von Fahrradmarkierungen und einer barrierefreien Einrichtung von Bushaltestellen. Die anfallenden Umlagebeträge sind wohl steuerlich als Werbungskosten nicht absetzbar. Nutznießer der Maßnahmen sind aber alle Anwohner des Straßenabschnitts. Bei Mietwohngrundstücken kann auch eine anteilige Umlage vom Eigentümer auf die Mieter mangels gesetzlicher Vorgaben nicht erfolgen. Damit wird nur die Eigentümer-Nutznießergruppe belastet. Die Grundstücksmieter-Nutznießergruppe bleibt verschont bzw. unbelastet. Kann darin eine grundgesetzliche Ungleichbehandlung gesehen werden?
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