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Amtssprache,Beschlussfassung GmbH

Eine international tätige GmbH mit Sitz in Deutschland erstellt ihre Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich in englischer Sprache. In diesem Fall handelt es sich um die Beschlüsse zur Erhöhung der Kapitalrücklage. Nur Gesellschafterbeschlüsse, die im Handelsregister eingetragen wurden, liegen auch in der Amtssprache Deutsch vor. In diesem Falle handelt es sich um die Beschlüsse zur Erhöhung des Stammkapitals. Ist das korrekt, oder müssen grundsätzlich alle Gesellschafterbeschlüsse in der Amtssprache Deutsch oder zumindest eine Übersetzung ins Deutsche vorliegen? Das Finanzamt hätte gerne nun die Übersetzung der Verträge in die Amtssprache Deutsch, weil die Sachbearbeiterin es zu kompliziert findet.
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