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Kapitalrücklage,Verwendung,ausstehende Einlage

Unser Mandant ist eine (Ein-Mann-)GmbH, die seit Anfang 2020 ein sehr hohes negatives Eigenkapital ausweist. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Eine positive Fortführungsprognose wird vom Gesellschafter-Geschäftsführer fortlaufend in Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer erstellt. Das Stammkapital beträgt 25.000 €, davon sind 12.500 € einbezahlt. Die restlichen 12.500 € werden in der Bilanz auf „nicht eingeforderte ausstehende Einlagen“ ausgewiesen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer hat Anfang 2021 aus privaten Mitteln einen Betrag von ca. 180.000 € in die GmbH „eingelegt“. Der Betrag wurde auf Kapitalrücklage gebucht. Auch danach verbleibt noch ein sehr hohes negatives Eigenkapital. Unsere Frage: – Ist es möglich, dass von dem Konto Kapitalrücklage 12.500 € auf das Konto noch nicht eingezahlte Einlage umgebucht werden? Ein Termin beim Notar müsste hierfür nicht notwendig sein, ist das richtig? Ist es ausreichend, dies in einer Gesellschafterversammlung zu regeln, oder müssen noch weitere Punkte beachtet werden?
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