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Sonstige,Aufzeichnungspflicht,Kassenbons

Ich betreue einen Imbiss mit einem Umsatz von 200.000 €. Der Imbiss ist nicht buchführungspflichtig und ermittelt seinen Gewinn nach § 3 (4) EStG. Er führt keine separate Kasse, sondern es werden die Kassenbons als Einnahmen verbucht. Meine Frage ist, ob das reicht, oder müssen Kassenaufzeichnungen oder Grundaufzeichnungen bzgl. Barverkehr vorhanden sein?
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